Mediation ist das Angebot, die Konflikte außergerichtlich mit Hilfe eines neutralen Dritten zu lösen.
Da die Ergebnisse einer Mediation den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen, flexibel gestaltet und in der Regel in kurzer Zeit erreicht werden können, gibt es nur Gewinner. Sie ist für Familiensachen besonders geeignet. Es können aber auch erb-, arbeits-, gesellschafts-, und wirtschaftsrechtliche Probleme gelöst werden.
Wie funktioniert Mediation?
Die Mediation ist für jeden freiwillig. Jeder kann jederzeit die Mediation beenden.
Mediatoren sind neutral. Sie wahren nicht die Rechte eines Beteiligten.
Alle wesentlichen Informationen - insbesondere finanzieller Art - werden offengelegt. Etwaige juristische (kontradiktorische) Verfahren ruhen. Die gleichzeitige Beratung durch Fachleute wie etwa Rechtsanwälte oder Steuerberater während der Mediation ist möglich und erwünscht.
Alles in der Mediation Gesagte wird vertraulich behandelt. Die Beteiligten versuchen gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, in dem Rahmen, in dem es für die Mediation erforderlich ist. Mediatoren sind schweigepflichtig und stehen in einem etwaigen späteren Prozess als Zeugen oder Sachverständige nicht zur Verfügung.
Die Beteiligten erklären sich bereit, in regelungsbedürfigen Bereichen zu kooperieren und erkennen die unterschiedlichen Sichtweisen an. Sie sind willens, fair miteinander umzugehen. Jeder denkt und fühlt für sich selbst und macht sich erforderlichenfalls sachkundig.
Es werden nur gemeinsame Entscheidungen getroffen; jeder hat die Macht für sich zu entscheiden und keiner hat die Macht, für den anderen zu entscheiden. Kommt eine gemeinsame Entscheidung nicht zustande, gibt es im Rahmen der Mediation keine Entscheidung.
Alle im Laufe des Verfahrens getroffenen Entscheidungen werden am Ende nochmals überprüft und zu einer Vereinbarung zusammengefügt, die gegebenenfalls von einem Notar beurkundet wird.
Bei den genannten Regeln handelt es sich um die Grundregeln der Mediation. Weitere Regelungen das Verfahren betreffend können von den Beteiligten jederzeit aufgestellt und in den Mediationsvertrag aufgenommen werden.
Das Verfahren dauert etwa 5 bis 10 Sitzungen im Laufe eines halben Jahres. In der Regel dauert eine Sitzung 60 bis 90 Minuten. Die entwickelte Vereinbarung sollte Fachleuten wie zum Beispiel einem Rechtsanwalt oder Steuerberater vorgelegt und von diesen geprüft werden.
Es sollte daher eine Zusammenarbeit mit den am kontradiktorischen Verfahren beteiligten Prozessbevollmächtigten geben. Diese können gegebenenfalls in die Mediation einbezogen werden. Eine Teilnahme ist unter den Bedingungen der Mediationsregeln möglich, wenn die Beteiligten es wünschen.